Arbeitsrecht
Wenn Menschen miteinander arbeiten, kann es bisweilen zu Auseinandersetzungen kommen, bei denen es eines rechtlichen Beistands bedarf. Keinesfalls führen diese Fälle immer zu einem gerichtlichen Verfahren. Vielmehr gibt es viele Bereiche, in denen es bereits durch die Hilfe juristischer Beratung zu einer außergerichtlichen Klärung kommt.
Daher liegt neben der Vertretung Ihrer Interessen im Falle eines Gerichtsprozesses ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei in der Rechtsberatung.
Gerade das Arbeitsrecht zeichnet sich durch Besonderheiten aus, sodass dem Mandanten in einigen Fällen nicht mit der Durchsetzung seiner Rechte vor Gericht allein gedient ist. In diesen Fällen sind praktikable Lösungen, welche dem Mandanten neue berufliche Perspektiven eröffnen, anzustreben.
Wichtiger Hinweis bei Kündigung für Arbeitnehmer
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Kündigungserhalt vom Arbeitnehmer eingereicht werden.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:
Kündigung
Abfindungsangebote und Abwicklungsverträge (Überprüfung und Gestaltung)
Abmahnung
Rechtliche Beratung bei Abschluss des Arbeitsvertrages
Zulässigkeit von Befristungen
Gleichstellung und Schwerbehinderung
Mobbing und weitere Probleme am Arbeitsplatz wie beispielsweise Benachteiligung
Sämtliche weiteren rechtlichen Fragestellungen im Bereich des Individualarbeitsrechts
Arbeitsrechtliche Vorschriften und Regelungen üben einen nicht unerheblichen Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg aus. Um bereits im Vorfeld viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, gestalten und prüfen wir Arbeitsverträge, setzen diese auf oder beraten in arbeitsvertragsrechtlichen Fragen. Bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche nicht mit außergerichtlichen, arbeitsrechtlichen Maßnahmen beizulegen sind, vertreten wir den Arbeitnehmer mit allen rechtlichen Mitteln auch vor Gericht.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber:
Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
Abmahnungen und Kündigungen
Rechtliche Beratung von Personalabteilungen,
z. B. zu Kündigungen, Abmahnungen, allgemeinen personellen Maßnahmen
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