



Allgemeines ZivilrechtDas allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche Verträge zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Hierunter fallen beispielsweise auch Forderungsangelegenheiten, Miet- und Pachtverträge und sonstige Verträge, sofern sie nicht speziellen Rechtsgebieten zugeordnet werden.Mit dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts sind sämtliche bei uns tätigen Kollegen vertraut. Dies zum einen, weil dieser Bereich des Rechts die Grundlage jedweder weiterer Spezialisierung darstellt und zum anderen bei jedweder angestrebter Spezialisierung der Blick für die generellen Strukturen und Zusammenhänge gewahrt werden muss. Wie in vielen anderen Angelegenheiten und Rechtsgebieten auch, können nicht solvente Rat- und Rechtssuchende Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Wir weisen Sie auf diese Möglichkeiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unaufgefordert hin und leisten bei der Beantragung Hilfestellung. Auf dem Gebiet Allgemeinen Zivilrechts sind tätig Rechtsanwalt Jan Ellerbrock und Rechtsanwalt Kai-Uwe Lenius. |