Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht wird immer komplizierter.

Die Probleme und Fragen im Bereich des Verkehrsrechts sind vielfältig. Ständige Gesetzesänderungen im Straßenverkehrs- und Bußgeldrecht sind zu beachten. Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen sieht sich der Geschädigte in der Regel juristisch geschulten Mitarbeitern der regulierenden Haftpflichtversicherung gegenüber.

Auch und gerade im Falle einer scheinbar eindeutigen Verkehrsunfallverursachung durch die Gegenseite kann es zu erheblichen Abwicklungsproblemen kommen. Hier ist es ratsam, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um von vorneherein für die richtigen Weichenstellungen zu sorgen. Es ist zu klären, welche Schadensersatzpositionen im Einzelnen zur Regulierung angemeldet werden können. Ob ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung der Höhe des Kraftfahrzeugschadens einzuholen ist und wer die Kosten hierfür zu übernehmen hat. Bei Verletzungen ist zu klären, welcher Schmerzensgeldbetrag ausreichend und angemessen ist. Weitere Fragen, wie beispielsweise die Erstattung von Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigungen oder die grundsätzliche Abrechnung des Kraftfahrzeugschadens, entweder als Reparaturschaden oder als Totalschaden, sind gleichfalls zu klären.

Im Falle einer vollständigen Regulierung dem Grunde nach ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, auch die im Zuge der anwaltlichen Vertretung entstehenden Gebühren vollständig zu übernehmen.

Neben der vollständigen und schnelle Abwicklung von Verkehrsunfällen stehen wir Ihnen auch bei der Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen oder bei der Lösung versicherungsrechtlicher Probleme zur Seite. Besonders einfach und unbürokratisch können Sie unseren Unfallfragebogen bei schadenfix.de ausfüllen.

Auch zivilrechtliche Auseinandersetzungen um Mängel an neu oder gebraucht erworbenen Kraftfahrzeugen sind Gegenstand unserer außergerichtlichen und gerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit. Zur Geltendmachung von Rückabwicklungs- oder Schadensersatzansprüchen muss bereits im Vorfeld rechtlich sicher agiert werden.

Wie in vielen anderen Angelegenheiten und Rechtsgebieten auch, können nicht solvente Rat- und Rechtssuchende Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Wir weisen Sie auf diese Möglichkeiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unaufgefordert hin und leisten bei der Beantragung Hilfestellung.

Ihr Spezialist für Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Jan Ellerbrock.
 
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