Strafrecht

Das Strafrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die den Inhalt und den Umfang der staatlichen Strafbefugnisse bestimmen. Wir sind für Sie da, sofern Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben oder Sie ggf. selbst Opfer einer Straftat geworden sind.

Voraussetzungen einer erfolgreichen Verteidigung sind im Wesentlichen zwei Punkte:

1.
Es ist dringend anzuraten, so früh als möglich mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen. Auf diese Weise können Fehler vermieden werden, die im späteren Stadium des Verfahrens kaum mehr auszumerzen sind.

2.
Der Betroffene sollte auf jeden Fall vermeiden, sich selbständig und ohne anwaltliche Rücksprache gegenüber der Polizei oder anderen staatlichen Ermittlungsorganen zu äußern, da eine derartig frühzeitige Aussage zwar im Moment das Gewissen erleichtern mag, im späteren Ververfahrensablauf aber womöglich einen schwerwiegenden und gleichfalls nicht mehr gutzumachenden Fehler bedeuten kann.

Wesentliche Inhalte unserer Tätigkeit für Sie sind folgende:
  • Vertretung in Ermittlungsverfahren
  • Teilnahme an Haftprüfungsterminen
  • Vertretung im Anklageverfahren bis hin zur Hauptverhandlung
  • Vertretung im Hauptverfahren
  • Vertretung im Rechtsmittelverfahren
  • Stellung von Strafanträgen
In geeigneten Fällen übernehmen wir selbstverständlich auch die Vertretung als Pflichtverteidiger. Wir nehmen diese Tätigkeit genauso ernst, wie die im Bereich der sogenannten Wahlverteidigung.

Ihr Spezialist auf dem Gebiet des Allgemeinen Strafrechts ist Rechtsanwalt Kai-Uwe Lenius.

Ihr Spezialist im Bereich des Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts ist Rechtsanwalt Jan Ellerbrock.


 
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