Gewerbliches Miet- und Pachtrecht

Für den Mieter ist der langfristige Bestandsschutz seines Gewerberaummietvertrages oftmals wichtiger als der Schutz seiner Wohnung, da er mit dem Verlust seines Gewerberaums Gefahr läuft, seine wirtschaftliche Existenz zu verlieren. Einen besonderen gesetzlichen Schutz des Gewerberaummieters gibt es nicht. Unser Beratungsangebot setzt daher bereits beim Entwurf von Gewerberaummietverträgen an.

Auch im Bereich der Beendigung von gewerblichen Mietverträgen, sei es im Bereich Aufhebungsvertrag oder durch Kündigungen, stehen wir Ihnen, sei es auf Mieter oder Vermieterseite, beratend zur Verfügung.

Ihr Spezialist für das Gewerbliche Miet- und Pachtrecht ist Rechtsanwalt Kai-Uwe Lenius.

 
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