



FamilienrechtZum Familienrecht gehören alle in Bezug auf Ehe und Verwandtschaft geltenden Rechtsregeln.
Trennung und Ehescheidung
Wie in vielen anderen Angelegenheiten und Rechtsgebieten auch, können nicht solvente Rat- und Rechtssuchende
Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Wir weisen Sie auf diese Möglichkeiten entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben unaufgefordert hin und leisten bei der Beantragung Hilfestellung.In diesen Bereich gehören u.a. die Beratung über Trennungsfolgen, Strategien für erforderliche Regelungen während der Trennungszeit, die Durchführung der Ehescheidung, entweder einverständlich oder streitig, Regelungen im Zusammenhang mit der Scheidung, wie beispielsweise Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinn, Versorgungsausgleich und die Aufteilung gemeinsamer Immobilien. Unterhalt Das Unterhaltsrecht regelt die Ansprüche der Kinder gegen ihre Eltern, die Ehegatten gegeneinander und der Eltern gegen die Kinder, ferner die Abänderung bestehender Titel, beispielsweise aufgrund des neuen Unterhaltsrechts. Sorge- und Umgangsrecht Das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht bilden hier einen Schwerpunkt, ebenso wie die Gesundheits- und Vermögenssorge sowie die Änderung und Anpassung von Umgangsregelungen. Ansprüche bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft Hier geht es um Fragen des gemeinsamen Vermögens, die Auflösung der Lebensgemeinschaft sowie um erbrechtliche Fragestellungen. Ansprüche nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz Die Aufhebung der Lebenspartnerschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Durchführung der Vermögensaufteilung bilden hier Schwerpunkte unserer Tätigkeit. Ihr Spezialist für dieses Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Kai-Uwe Lenius. |