Erbrecht

Mit Erbrecht wird die Summe der Rechtsnormen bezeichnet, welche die privatrechtlichen und vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln.

Stichworte aus dem Bereich des Erbrechts sind:

Gesetzliche Erbfolge
Die Berechnung der Erbquoten des überlebenden Ehegatten und der Kinder sowie das Verwandtenerbrecht.

Gewillkürte Erbfolge
Beratung und Hilfestellung bei der Errichtung eigenhändiger Testamente sowie deren Auslegung, Fertigung von Ehegattentestamenten und Erbverträgen.

Pflichtteilsrecht
Im Falle einer sogenannten Enterbung könnten Pflichtteilsansprüche vorliegen. Wir klären, ob eine Pflichtteilsberechtigung vorliegt und ermitteln die Höhe des Pflichtteils ggf. mit Hilfe von Auskunftsansprüchen.

Gegenstand unserer Tätigkeit ist selbstverständlich auch die Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.

Ihr Spezialist für dieses Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Kai-Uwe Lenius.


 
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