



ErbrechtMit Erbrecht wird die Summe der Rechtsnormen bezeichnet, welche die privatrechtlichen und vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln.Stichworte aus dem Bereich des Erbrechts sind:
Gesetzliche Erbfolge
Gegenstand unserer Tätigkeit ist selbstverständlich auch die Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.Die Berechnung der Erbquoten des überlebenden Ehegatten und der Kinder sowie das Verwandtenerbrecht. Gewillkürte Erbfolge Beratung und Hilfestellung bei der Errichtung eigenhändiger Testamente sowie deren Auslegung, Fertigung von Ehegattentestamenten und Erbverträgen. Pflichtteilsrecht Im Falle einer sogenannten Enterbung könnten Pflichtteilsansprüche vorliegen. Wir klären, ob eine Pflichtteilsberechtigung vorliegt und ermitteln die Höhe des Pflichtteils ggf. mit Hilfe von Auskunftsansprüchen. Ihr Spezialist für dieses Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Kai-Uwe Lenius. |