Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich zunächst durch eine eigenständige Gerichtsbarkeit auszeichnet.

Inhaltlich bezeichnet das Arbeitsrecht die Summe aller Rechtsnamen, die sich auf die von Arbeitnehmern geleistete Arbeit beziehen. Vornehmlich dient das Arbeitsrecht dem Schutz des Arbeitnehmers. Für den Arbeitnehmer ist der Arbeitsvertrag, den er mit dem Arbeitgeber schließt, regelmäßig ein sehr wichtiges Rechtsgeschäft.
Im Rahmen der Vertretung von Arbeitnehmern bildet das Kündigungsschutzrecht, die Reaktion auf Abmahnungen, die Geltendmachung von Lohnforderungen sowie die Reaktion auf ggf. unberechtigte Arbeitsanweisungen einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Nach Erhalt einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist im Rahmen einer Terminabsprache mit uns insbesondere die ab Zugang der Kündigung laufende Klagefrist von 3 Wochen zu beachten.

Im Bereich der Interessenwahrnehmung von Arbeitgebern besteht – unter umgekehrten Vorzeichen – Beratungsbedarf in denselben Rechtsbereichen. Im Bereich des sogenannten kollektiven Arbeitsrechtes geht es um die Regelung der Arbeitsbedingungen in den Unternehmen, die oft mitbestimmt sind und einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Betriebs- (Personal-)rat zu regeln sind.

Wie in vielen anderen Angelegenheiten und Rechtsgebieten auch, können nicht solvente Rat- und Rechtssuchende Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Wir weisen Sie auf diese Möglichkeiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unaufgefordert hin und leisten bei der Beantragung Hilfestellung.

Ihr Spezialist für dieses Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Jan Ellerbrock.
 
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